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Rückstellung wegen Patentrechtsverletzung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1984, 189 Heft 6 v. 1.6.1984

EStG § 4 Abs 1, § 5

Ist im hohen Maß wahrscheinlich, daß eine Patentrechtsverletzung vorliegt und hat sich der Patentinhaber bereits Schadenersatzansprüche vorbehalten, dann ist der vorsichtige Kaufmann verpflichtet, eine Rückstellung wegen Patentverletzung zu bilden.

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