Kein Kilometerstand mehr im Fahrtenbuch?
Die Angabe des jeweiligen Kilometerstandes im Fahrtenbuch ist nicht erforderlich, schreibt Schuch in der ÖStZ 1984, 51, zur neuen Politikerbesteuerung. Gleichzeitig erklärt er, daß der Politiker Kilometergelder nur dann geltend machen kann, wenn er „in gleicher Weise wie alle übrigen Steuerzahler ein Fahrtenbuch führt. Dieses Fahrtenbuch hat jedenfalls Angaben über den Reisetag, die Reisedauer, das Reiseziel, den Reisezweck und die Anzahl der gefahrenen Kilometer zu enthalten. Bei Stadtfahrten genügt die globale Angabe der gefahrenen Wegstrecke“.