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Ausschlußfrist nach DHG

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1984, 181 Heft 6 v. 1.6.1984

DHG § 6

1. Bei der Frist des § 6 DHG handelt es sich um eine Ausschlußfrist, die von Amts wegen wahrzunehmen ist.

2. Diese Ausschlußfrist beginnt mit der Kenntnis des Schadens und des Schädigers zu laufen.

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