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Besteuerung der Zuhälter

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1984, 160 Heft 5 v. 1.5.1984

EStG § 23, § 29 Z 1

Die Einkünfte als Zuhälter sind als gewerbliche Einkünfte zu behandeln, wenn der Zuhälter seine Prostituierten regelmäßig den Kunden vermittelt; anderenfalls liegen sonstige Einkünfte iSd § 29 Z 1 EStG vor.

VwGH 21. 2. 1984, 83/14/1

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