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Trinkgelder und Freiberuflerpauschale

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1984, 160 Heft 5 v. 1.5.1984

EStG § 4 Abs 6

Trinkgelder fallen als typisches Beispiel für üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben in das Pauschale nach § 4 Abs 6 EStG. Tatsächlich nachgewiesene Trinkgelder können nur insoweit als Betriebsausgabe abgesetzt werden, als sie das Pauschale übersteigen.

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