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Entlassung wegen Nebengeschäftes

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1984, 151 Heft 5 v. 1.5.1984

GewO 1994 § 82 lit e

Schon der Versuch des den Arbeitgeber finanziell schädigenden Verkaufs betriebsfremder Ware auf eigene Rechnung stellt eine Verwirklichung des Entlassungstatbestandes „Betreiben eines der Verwendung beim Gewerbe abträglichen Nebengeschäftes“ dar.

OGH 29. 11. 1983, 4 Ob 149/82

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