vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zeitwidrige Kündigung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1984, 149 Heft 5 v. 1.5.1984

AngG § 29

ABGB: § 1162 b

1. Wird eine Kündigung mit einer kürzeren als der vertragsmäßigen oder gesetzlichen Kündigungsfrist oder zu einem früheren als dem vertragsmäßigen oder gesetzlichen Kündigungstermin ausgesprochen, so beendet sie grundsätzlich das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der kürzeren Frist bzw zum früheren Termin und es sind für die Beurteilung der Rechtsfolgen einer solchen Beendigung die Bestimmungen der §§ 29 AngG bzw 1162 b ABGB analog heranzuziehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!