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Nachbarschaftshilfe und verbotene Gewerbeausübung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1984, 142 Heft 5 v. 1.5.1984

GewO 1994 § 1 Abs 2, § 366 Abs 1 Z 2, § 367 Z 60

Auch die gegenseitige Hilfeleistung durch Nachbarn bei Errichtung eines „Doppelwohnhauses“ ist eine gewerbsmäßige Tätigkeit im Sinne der GewO

VwGH 28. 1. 1983, 81/4/37; (ebenso 28. 1. 1983, 81/4/39)

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