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Anknüpfung bei Sicherungsabtretung nach IPRG

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1984, 140 Heft 5 v. 1.5.1984

IPRG §§ 1, 31, 45

Zulässigkeit, Voraussetzungen und Wirkungen der Sicherungsabtretung richten sich in Anwendung des in § 1 Abs 1 IPRG ausgedrückten allgemeinen Grundsatzes nach der Rechtsordnung, die für die abzutretende Forderung maßgebend ist, auch wenn die zu sichernde Forderung einer anderen Rechtsordnung unterliegt.

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