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Übergang eines steuerfreien Betrages für Mietzinsreserve im Todesfall

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1984, 127 Heft 4 v. 1.4.1984

EStG § 28 Abs 3

Ein vom Steuerpflichtigen gebildeter steuerfreier Betrag für Mietzinsreserve geht im Falle seines Todes auf den Rechtsnachfolger über; der Erbfall löst keine Auflösung des steuerfreien Betrages aus.

VwGH 17. 1. 1984, 83/14/171

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