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Rückstellung für drohende Verluste bei Dauerschuldverhältnissen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1984, 126 Heft 4 v. 1.4.1984

EStG § 4 Abs 1, § 5

1. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind auch bei Dauerschuldverhältnissen und damit auch bei Mietverhältnissen zu bilden, wenn aus dem jeweiligen Mietverhältnis insgesamt ein Verlust droht.

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