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Abfertigungen und Abfindungen bei Grenzgängern

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1984, 124 Heft 4 v. 1.4.1984

EStG: § 67 Abs 11

Mit Erl 14. 2. 1984, GZ 06 1501/2-IV/6/84, hat das BMF die Ansicht vertreten, daß aus § 67 Abs 11 EStG eine Gleichstellung der Grenzgänger hinsichtlich ihrer sonstigen Bezüge zu den Bezügen bei inländischen Arbeitgebern beschäftigten

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