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Beginn der Finanzstrafverjährung bei Hinterziehung der Umsatzsteuer

SteuerrechtRdW 1984, 123 Heft 4 v. 1.4.1984

Wird im Fall einer USt-Hinterziehung bereits eine falsche Voranmeldung eingereicht, so stellt sich die Frage, ob die Verjährung für die finanzstrafrechtliche Verfolgung mit Abgabe der falschen Voranmeldung oder erst mit Abgabe der falschen Jahreserklärung zu laufen beginnt.

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