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Gleichbehandlungsgrundsatz und zeitliche Differenzierung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1984, 117 Heft 4 v. 1.4.1984

Der Gleichbehandlungsgrundsatz hindert den Arbeitgeber nicht daran, in zeitlicher Hinsicht zu differenzieren und Vergünstigungen den ab einem bestimmten Zeitpunkt in Betracht kommenden Arbeitnehmern nicht mehr zu gewähren.

OGH 20. 12. 1983, 4 Ob 158/83

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