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Interessenbeeinträchtigung bei Kündigung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1984, 86 Heft 3 v. 1.3.1984

ArbVG § 105 Abs 3 Z 2

Eine Einkommenseinbuße von etwas mehr als 7 % stellt keine soziale Härte dar.

EA Wien 17. 10. 1983, III Re 426/82

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