ArbVG § 59 Abs 1
Die Unterlassung des Anschlages der Wahlkundmachung an einzelnen Betriebsstätten stellt eine Verletzung wesentlicher Bestimmungen des Wahlverfahrens dar.
VwGH 19. 10. 1983, 82/01/0200
ArbVG § 59 Abs 1
Die Unterlassung des Anschlages der Wahlkundmachung an einzelnen Betriebsstätten stellt eine Verletzung wesentlicher Bestimmungen des Wahlverfahrens dar.
VwGH 19. 10. 1983, 82/01/0200