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Veräußerung wesentlicher Beteiligungen auf Raten

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1984, 60 Heft 2 v. 1.2.1984

EStG: §§ 31, 37

Die Einkünfte aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung entstehen nach Maßgabe des § 19 EStG im Zeitpunkt des Zufließens. Einkünfte entstehen erst in dem Zeitpunkt, in dem der vereinnahmte Veräußerungspreis die Anschaffungskosten der veräußerten wesentlichen Beteiligung, die Veräußerungskosten und den Freibetrag übersteigt.

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