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Steuerliche Behandlung von Mietrechten

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1984, 60 Heft 2 v. 1.2.1984

EStG: §§ 7, 8 und 122 Abs 3

Mietzinsvorauszahlungen sind im betrieblichen Bereich nach den Grundsätzen der steuerlichen Behandlung schwebender Dauerverträge beim Mieter idR als unkörperliches Wirtschaftsgut zu aktivieren; damit sind Mietrechte idR als bewegliche Wirtschaftsgüter mit 40 % vorzeitig abschreibbar.

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