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Sanktion bei Nichteinhaltung der täglichen Ruhezeit

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1984, 54 Heft 2 v. 1.2.1984

AZG § 12 Abs 1

Der Verstoß gegen § 12 Abs 1 AZG zieht nur verwaltungsrechtliche Sanktionen nach sich, nicht jedoch eine finanzielle Abgeltung der für den Arbeitnehmer eintretenden Erschwernis - etwa dadurch, daß die nach Dienstantritt am nächsten Morgen geleisteten ersten Stunden als „Nachtdienststunden“ zu werten sind.

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