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Verzinsung vom Machthaber vereinnahmter Gelder

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1984, 40 Heft 2 v. 1.2.1984

ABGB § 1009

Der Machthaber ist nicht von Gesetzes wegen zur Verzinsung der für den Gewaltgeber vereinnahmten Gelder zwischen Erzielung und ohne Verzug erfolgter Herausgabe verpflichtet; er hat nur tatsächlich erzielte Zinsen herauszugeben.

OGH 13. 10. 1983, 6 Ob 769/82

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