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Zur Abgrenzung von Kunst zu Kunsthandwerk

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1984, 30 Heft 1 v. 1.1.1984

EStG § 22 Abs 1 Z 1

UStG § 10 Abs 2 Z 8

Die Eignung eines Gegenstandes zum praktischen Gebrauch schließt nicht aus, daß die Herstellung eine künstlerische Tätigkeit ist. Künstlerisch ist jede Tätigkeit, deren Ergebnis die Entstehung eines Kunstwerkes ist.

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