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Keine Rückgängigmachung einer Entnahme

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1984, 30 Heft 1 v. 1.1.1984

EStG: §§ 4, 5

Wird ein Betriebsgrundstück verschenkt und damit entnommen, dann kann die Entnahme durch eine Rück Übertragung und Einlage des Grundstücks nicht rückgängig gemacht werden.

BFH, BStBl 1983 II 736

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