KO idF vor 1. 7. 2010 § 19
EVHGB: Art 7 Nr 15
Die Möglichkeit zur Aufrechnung ist im Konkurs in Ansehung der Fälligkeit und Gegenseitigkeit erweitert, jedoch hinsichtlich des Zeitpunktes der Aufrechenbarkeit auf die Konkurseröffnung eingeschränkt.
KO idF vor 1. 7. 2010 § 19
EVHGB: Art 7 Nr 15
Die Möglichkeit zur Aufrechnung ist im Konkurs in Ansehung der Fälligkeit und Gegenseitigkeit erweitert, jedoch hinsichtlich des Zeitpunktes der Aufrechenbarkeit auf die Konkurseröffnung eingeschränkt.