GmbHG-Noyelle 1980: Klagen auf Feststellung der (absoluten) Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen, auf Abberufung des Fremdgeschäftsführers, der von der Mehrheit der Gesellschafter unterstützt wird, durch das Gericht, auf Auflösung der Gesellschaft und auf Ausschluß eines Gesellschafters aus wichtigem Grund sind nach Paschinger, GesRZ 1983, 182 auch nach der GmbHG-Nov 1980 mangels entsprechender Bestimmungen nicht zulässig.