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Kritik an „Das Unternehmen in der Vermögensteilung nach Scheidung“ (Heft 1/83)

WirtschaftsrechtHerbert GrassRdW 1984, 6 Heft 1 v. 1.1.1984

Zur Erinnerung: Die hier interessante Aussage der Entscheidung ist, daß nicht entnommene Gewinne des Gesellschafters einer Personengesellschaft grundsätzlich eine der Aufteilung nach § 81 EheG unterliegende Errungenschaft sind. Weder die Entscheidung des OGH, noch die Ausführungen von Wilhelm befriedigen den Praktiker.

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