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Finaler oder kausaler Werbungskostenbegriff: Kfz-Aufwendungen als Werbungskosten trotz eines billigeren Massenverkehrsmittels?

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1984, 391 Heft 12 v. 1.12.1984

EStG § 16 Abs 1

Der Steuerpflichtige ist gehalten, die Aufwendungen, wenn sie nur das angestrebte Ziel erreichen, so niedrig wie möglich zu halten. Daher können Fahrtkosten nur in Höhe der Kosten des Massenbeförderungsmittels anerkannt werden.

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