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Interessenbeeinträchtigung durch Einkommensminderung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1984, 382 Heft 12 v. 1.12.1984

ArbVG § 105 Abs 3

Eine Verletzung wesentlicher Arbeitnehmerinteressen durch die Kündigung liegt nicht vor, wenn dem Arbeitnehmer nach seiner Kündigung ein monatliches Einkommen von S 30.000,- verbleibt und durch die Kündigung eine Einkommensminderung von ca 9 % entsteht.

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