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Anbieten von Zugaben

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1984, 373 Heft 12 v. 1.12.1984

ZugG: §§ 1, 2 Abs 1 lit d

Das „Anbieten von Zugaben“ hat - im Gegensatz zum Gewähren - nicht einen größeren Personenkreis zur Voraussetzung.

„Handelsübliches Zugehör“ iSd § 2 Abs 1 lit d ZugG zu einem Tennisschläger.

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