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Aufklärungspflichten des Versicherungsagenten

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1984, 370 Heft 12 v. 1.12.1984

ABGB §§ 864a, 1304

VersVG §§ 5 Abs 2, 43, 44

Die bloße Abgrenzung des vom Versicherer übernommenen Risikos an der deutlich hierfür vorgesehenen Stelle der Versicherungsbedingungen ist keine so außergewöhnliche Einschränkung, daß eine Heranziehung der in § 864 a ABGB kodifizierten Gedanken berechtigt wäre.

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