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Stellungnahme des Betriebsrates zu Kündigung und Entlassung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1984, 350 Heft 11 v. 1.11.1984

ArbVG §§ 105, 106

1. Der Inhalt der Stellungnahme des Betriebsrates zu Kündigung oder Entlassung ist in einer ordnungsgemäßen Sitzung unter Beachtung der Vorschriften der §§ 67, 68 ArbVG zu beschließen; eine konkludente Beschlußfassung oder eine solche im Umlaufverfahren ist nicht zulässig.

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