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Literatur und Information

WirtschaftsrechtRdW 1984, 338 Heft 11 v. 1.11.1984

Kündigungsschutz bei Superädifikaten

Zur Zeit der Geltung des MG wurden von Lehre und Rechtsprechung dessen Kündigungsbestimmungen analog auch auf die Miete von Grundstücken zwecks Errichtung von Wohn- oder Geschäftsräumen angewendet. Bydlinski, JBl 1984, 241, weist ausführlich die Berechtigung dieses Analogieschlusses nach, wobei er gleichzeitig einige Korrekturen an den von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen anbringt: Es komme nicht darauf an, ob es sich um ein festgemauertes Gebäude handelt, ob eine baubehördliche Genehmigung vorliegt und ob das Bauwerk vom Mieter selbst oder einem Dritten aufgeführt wird.

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