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Kündigung eines Wahlwerbers

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1983, 117 Heft 4 v. 1.4.1983

ArbVG § 120

Die Einberufung einer Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes macht den einberufenden Arbeitnehmer noch nicht zum geschützten Wahlwerber iSd § 120 Abs 4 Z 2 ArbVG.

EA Amstetten 2. 8. 1983, Re 9/83

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