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Anfechtung der Betriebsratswahl

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1983, 117 Heft 4 v. 1.4.1983

ArbVG § 59

Bei Beurteilung der Frage, ob durch einen Verfahrensfehler das Wahlergebnis beeinflußt werden konnte, ist die objektive Eignung des Fehlers hiezu entscheidend, weshalb eine befürchtete subjektive Einstellung der Betriebsratsmitglieder auf Grund der Nichtberücksichtigung der Wählerstimmen einer Betriebsstätte allein nicht eine Ungültigkeit der Wahl bewirken kann.

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