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Befristetes Arbeitsverhältnis für Weiterverwendungszeit von Lehrlingen

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1983, 117 Heft 4 v. 1.4.1983

BAG § 18 Abs 1

1. § 18 Abs 1 BAG bewirkt keinen automatischen Vertragsabschluß ex lege; er normiert lediglich eine einseitige Verpflichtung des Lehrberechtigten zum Abschluß eines entsprechenden Arbeitsvertrages, deren Nichtbefolgung dem Lehrling einen Anspruch auf Erfüllung, gegebenenfalls auch auf Schadenersatz, gibt.

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