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Zinsenersparnis bei Arbeitgeberdarlehen

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1983, 62 Heft 2 v. 1.2.1983

EStG: § 3 Z 26

Ab 1. 7. 1983 ist die Zinsenersparnis bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Arbeitgeberdarlehen, soweit das Darlehen S 100.000 jährlich übersteigt, nur mit 6 % (gegenüber bisher 8 %) anzusetzen.

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