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Gebäudeabschreibung wegen § 16 Mietrechtsgesetz?

SteuerrechtBernhard VanasRdW 1983, 61 Heft 2 v. 1.2.1983

Problemstellung

§ 16 Abs 2 MRG sieht Begrenzungen für die Höhe des Hauptmietzinses vor, soweit nicht nach § 16 Abs 1 leg cit eine freie Vereinbarung bis zu einem angemessenen Betrag zulässig ist. Somit wurden das MRG zwei Begrenzungen eingeführt, nämlich eine fixe Grenze gem § 16 Abs 2 und eine Grenze nach der Angemessenheit des Hauptmietzinses nach § 16 Abs 1. Viele Hauseigentümer mußten dadurch Wertverluste an ihren Liegenschaften hinnehmen.

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