EStG § 38 Abs 4
Die Erstellung ärztlicher Gutachten gehört zum typischen Berufsbild eines Arztes; sie erfüllt daher nicht die aus dem in § 38 Abs 4 EStG verwendeten Begriff „Nebeneinkünfte“ abzuleitende Voraussetzung einer „Nebentätigkeit“.
VwGH 22. 3. 1983, 82/14/1333; VwGH 22. 3. 1983, 82/14/194, 195