EStG § 8
Wenn ein Unternehmer mit Betriebsstätte im Inland keine Betriebstätte im Ausland hat, so können alle zum Betriebsvermögen gehörigen Wirtschaftsgüter nur der inländischen Betriebstätte zugerechnet werden. Für die Frage der Voraussetzungen für die vorzeitige Abschreibung ist eine auf den Zeitpunkt der Anschaffung bezogene Betrachtung geboten.