Der BFH hat in der steuerlichen Beurteilung der GmbH & Co KG als Verlustgesellschaft neue Akzente gesetzt und ging außerdem von der jahrzehntealten "Geprägerechtsprechung" ab (BFH-U 26. 8. 1982, IV R 207/79; Finanz-Rundschau 1983, 71). Beide Fragen sind für das österr Steuerrecht von Interesse bzw - bei der Geprägerechtsprechung - möglicherweise von unmittelbarer Auswirkung.