ABGB §§ 1294, 1304, 1306
Ist der Arbeitnehmer bei Verrichtung der ihm übertragenen Arbeiten technisch überfordert, so trifft ihn am schlechten Arbeitserfolg kein Verschulden, zumal, wenn der Arbeitgeber sehr bald hätte erkennen müssen, daß der Arbeitnehmer nicht in der Lage war, diese ordnungsgemäß auszuführen.