Durchsetzung einer vereinbarten Sonderprüfung einer Gesellschaft gem § 19 AußStrG
GmbHG §§ 45 ff
Die Minderheit kann bei der Generalversammlung als ad-hoc-Organ Erklärungen für die Gesellschaft entgegennehmen.
Durchsetzung einer vereinbarten Sonderprüfung einer Gesellschaft gem § 19 AußStrG
GmbHG §§ 45 ff
Die Minderheit kann bei der Generalversammlung als ad-hoc-Organ Erklärungen für die Gesellschaft entgegennehmen.