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Moment mal - die aufschiebende Wirkung im Umweltrecht

BeitragAufsatzMonika Bucha, Gregor SchamschulaRdU 2021/4RdU 2021, 8 - 13 Heft 1 v. 11.2.2021

Die aufschiebende Wirkung von Beschwerden ist ein wesentliches Rechtsinstitut. Ist ihre Aushöhlung iZm der Umsetzung der AarhK rechtskonform?

Schlagwörter:

Rechtsschutz; Effektivität; Äquivalenz; Altbescheid.

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