Mit LGBl-K 2019/38, ausgegeben am 20. 5. 2019, wurde das Krnt NSchG 2002 novelliert. Die Bewilligungsmöglichkeit des Betriebs von Himmelsstrahlern wurde verschärft und die Erlaubnis des Zeltens und des Abstellens von Wohnwagen neu formuliert.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.