Mit BGBl II 2018/369, ausgegeben am 27. 12. 2018, wurde die QZV Ökologie Oberflächengewässer geändert. Gleichzeitig traten die FischgewässerV, die V zur Verbesserung der Wassergüte der Mur und ihrer Zubringer im Land Stmk und die V zur Verbesserung der Wassergüte der Donau und ihrer Zubringer außer Kraft.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.