Aufgrund der FFH-RL ist die EK dazu verpflichtet, die sog Listen von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) getrennt nach biogeografischen Regionen zu erstellen und jährlich zu aktualisieren.
Schlagwörter:
Biodiversität.
Aufgrund der FFH-RL ist die EK dazu verpflichtet, die sog Listen von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) getrennt nach biogeografischen Regionen zu erstellen und jährlich zu aktualisieren.
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Biodiversität.