"Only bad news are good news" lautet bekanntlich ein alter journalistischer Grundsatz. Es geht aber auch anders: Von der "Aarhus-Front" gibt es nämlich Gutes zu berichten. Haben wir doch seit kurzem ein Aarhus-BeteiligungsG, BGBl I 2018/73 - auch wenn es bloß ein "Artikelgesetz" ist und insofern keinen eigenen Bestand hat.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.