Mit LGBl-T 2018/127, ausgegeben am 20. 11. 2018, wurde das Tir NSchG geändert. Es wurde ein neuer Verbotstatbestand eingefügt betreffend den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Schnee unter Verwendung von Wasser, dem Zusätze beigefügt wurden.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.