Die Abfallverbringungs-VO setzt das sog Baseler Übereinkommen um, zu dessen Vertragsparteien die EU und ihre MS zählen. Basierend auf den jährlichen Berichten an das Sekretariat des Baseler Übereinkommens erstellt die EK alle drei Jahre einen Bericht auf EU-Ebene über die Durchführung der Abfallverbringungs-VO.