vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wer A wie Aarhus sagt... - ...muss auch B wie Bürgerbeteiligung sagen. Aber nicht grund- und schrankenlos

Europarecht; Umweltrecht; SonstigesDr. Wilhelm BergthalerRdU - U&T 2015/11RdU - U&T 2015, 43 Heft 3 v. 1.6.2015

Normen: § 3 Abs 2a UVP-G 2000

Schlagwörter:

Editorial; Bürgerbeteiligung; Mediation; Verwaltungsgerichte; Umweltverfahren; Aarhus-Konvention;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!