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Umweltverträglichkeitsprüfung - Schutz von Straßennachbarn vor Lärm; keine Verpflichtung, dauerhaft die Fenster geschlossen zu halten oder Lärmschutzfenster einbauen zu lassen

RdU-LeitsätzeUmweltrechtRdU-LSK 2014/16RdU-LSK 2014, 74 - 75 Heft 2 v. 1.4.2014

Normen: § 24f Abs 1 UVP-G; § 24f Abs 2 UVP-G; § 24f Abs 15 UVP-G; § 10 NÖ StraßenG

Schlagwörter:

Umweltverträglichkeitsprüfung; Straße; Genehmigungsfähigkeit; Immissionen; Lärm; Enteignung; Einschränkung von Rechten; Einbau von Lärmschutzfenstern; Umfahrung Wieselburg;

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